Menschen vor dem Lift

5 Gründe, warum Sie den Aufzug im Brandfall nicht benutzen!

Menschen vor dem Lift

Unserer Erfahrung hat gezeigt, dass in Notsituationen die zu evakuierenden Menschen immer wieder den Aufzug benutzen wollen. Obwohl auf das Verbot der Aufzugsnutzung im Brandfall an jedem Lift gut lesbar hingewiesen wird. Die augenscheinlich schnellere oder bequemere Fluchtmöglichkeit via Aufzug scheint bei manchen Menschen verankert zu sein. Weiters kommt dazu, dass wir im Alltag Aufzüge oder Treppenhäuser täglich benutzen und daher auch beispielsweise im Brandfall automatisch diese „vermeintlich sicheren“ Weg nehmen möchten.

Stellen Sie sich mal vor, wie sich eine Evakuierung ereignen könnte:

All Ihre Kolleginnen und Kollegen, aus mehreren Stockwerken laufen gleichzeitig zum Lift und drängeln sich geradezu hinein – Sie haben kaum Platz. Rauch steigt Ihnen in die Nase, die Aufzugstür geht auf und wieder zu. Wahrscheinlich ist der Lichtschranken defekt. Plötzlich schließt die Tür doch und der Aufzug setzt sich endlich in Bewegung. Es rumpelt und rappelt –
Sie stecken fest.
Der Strom ist ausgefallen.
Und jetzt?

5 Gründe, warum Sie den Aufzug im Notfall auf KEINEN FALL benutzen:

  • Möglichkeit der Kabinenüberlastung
  • Überfüllung durch drängelnde Menschen
  • Verrauchter Liftschacht, Atemnot
  • Fehlfunktion der Tür, Blockade des Lifts
  • Gefahr von Kurzschlüssen/ Stromausfällen – Sie stecken fest

 

Bei der Planung der Räumungsorganisation sollte deshalb ein besonderer Schwerpunkt auf die Aufklärung all Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt werden. Außerdem empfiehlt es sich, eine(n) Evakuierungsbeauftragte(n) gut auszubilden und regelmäßig Trainings mit ihrer Evakuierungsorganisation abzuhalten. Auch während einer Evakuierung muss dringen Ruhe bewahrt werden – das erreichen Sie nur durch möglichst realitätsnahe Übungen.

Gesetzliche Grundlagen
Lt. § 25 AschG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber in Österreich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung Ihrer Arbeitnehmer erforderlich sind. Gemäß §45 AStV (5) sind mindestens einmal jährlich Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen. In Deutschland ist dies unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im §10 – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen – geregelt.
Haben Sie noch Fragen oder würden gerne eine Übung planen?

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