Überstunden im Notfall?
Kann mich mein Arbeitgeber zu Überstunden im Notfall verpflichten?
Diese Frage hören wir oft bzw. stellen sich sicher einige Mitarbeiter in den diversesten Betrieben. Die Antwort ist ein wenig undurchsichtig.
„Im Normalfall sind Überstundenregelungen im Arbeitsvertrag festgelegt. Jedoch darf der Arbeitgeber im Falle eines Notfalls , einer Krise – Überstunden anordnen. Wie oft so etwas vorkommen darf, ist nicht festgelegt, jedoch sollte sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer bewusst sein, dass unter Notfall/Krise ein wirkliche Ausnahmesituation gemeint ist, welche (hoffentlich) nicht wöchentlich eintreten sollte.“
Notfall/Krise
„In einem unserer Standorte brennt es. Sie sitzen im Krisenstab – Bitte bleiben Sie heute länger bis die Situation wieder unter Kontrolle ist!“
KEIN Notfall
„Sie müssen heute länger bleiben, ich muss meinen Hund von Hundefrisör abholen.“ 🙂
- Klären Sie im Vorhinein mit Ihrem Chef ab, was im Notfall / in der Krise von Ihnen erwartet wird
- Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Krisenteam, ob Überstunden ausbezahlt werden oder Zeitausgleich vereinbart wird
- Erstellen Sie in ruhigen Zeiten ein Krisenmanagementkonzept, damit im Krisenfall ein strukturierter Ablauf gewährleistet ist