Begriffswirrwarr?

In unserem beruflichen Alltag sehen wir sehr oft, das die Begrifflichkeiten Notfall / Krise im Unternehmen unterschiedlich verwendet werden.
Wir bringen etwas Licht ins Dunkel – Hoffentlich…

Störung

In vielen Unternehmen gibt es immer wieder Störungen wie beispielsweise defekte Infrastruktur (Maschinen, Aufzüge, Ausfall von Versorgungssystemen,…) In der Regel gibt es meist einfache Lösungen, die Teil des „alltäglichen“ Geschäftes sind. Der Schaden für das Unternehmen wird durch das Aktivieren von Stromgeneratoren, das Leisten von Überstunden durch das Personal oder die Beschaffung von Ersatzgeräten, so gering wie möglich gehalten. Erst wenn Störungen oder Ausfälle ins Gewicht fallen, also größere Schäden verursachen, bedarf es einem geregelten Notfallmanagement.

Störfall

Ein Störfall wird in der (Petro-)Chemie bzw. im Kernkraftwerksbereich ausgerufen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist beispielsweise die Seveso III – Richtline der Europäischen Union. Die Umsetzung dazu in nationales Recht ist in Österreich die Industrieunfall-Verordnung, in Deutschland die Störfall-Verordnung. In diesen Verordnungen sind Meldewege, Meldefristen und auch genaue Vorgaben (wie z.B.: eine Notfallorganisation) für das Unternehmen geregelt.

Notfall

Von einem Notfall spricht man, wenn einzelne Bereiche oder Abteilungen betroffen sind, nicht das ganze Unternehmen. Die Behebung eines Notfalles verlangt in jedem Fall eine besondere Notfallorganisation zum Beispiel eine Betriebsfeuerwehr, ein Notfallteam,… Notfälle können eine Gebäudeevakuierung, ein Brand oder der Ausfall von wichtigen technischen Anlagen sein. Unternehmen mit mehreren Standorte haben meist Notfallteams an jedem ihrer Standorte.

Krise

Eine Krise beschreibt einen Vorfall der die Existenz Ihres (ganzen) Unternehmens bedroht. Dieser Zwischenfall kann die Gesundheit oder das Leben von Personen gefährden, Anlagen und Infrastruktur beeinträchtigen, Ihre Reputation/Ihr Image schädigen, finanzielle Schäden verursachen oder die Umwelt verunreinigen. Krisen beeinträchtigen meist nicht das öffentliche Leben und können zumindest größtenteils, innerhalb Ihres Unternehmens behoben werden. Die Ausnahme stellt natürlich die Krisenkommunikation mit Medien, der Öffentlichkeit dar. Zur Bewältigung einer Krise etablieren Unternehmen einen Krisenstab, ein Krisenteam.

Katastrophe

Eine Katastrophe ist ein räumlich und zeitlich nicht begrenztes Großschadensereignis.  Beispiel aus der Vergangenheit sind Hochwasser, Murenabgänge, Lawinen, Großbrände von Industriearealen,…  Katastrophen können in Ihrem Unternehmen durch ausgebildete Krisenteams in Zusammenarbeit mit externen Hilfsorganisationen bewältigt werden. Die Grundlage für das Ausrufen einer Katastrophe bilden die gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Bundesländer / Staaten wie beispielsweise das NÖ Katastrophenhilfegesetz. Eine Katastrophe kann also nur von öffentlicher Stelle „ausgerufen“ werden.

UNSER TIPP...

Sorgen Sie für eine saubere Definition und Dokumentation im Unternehmen. Was ist ein Notfall? Was ist eine Krise? Wer ist für Was und Wann zuständig? Andernfalls kann es bei Zwischenfällen zu ungewollten Verzögerungen, Unklarheiten und im schlimmsten Fall zu Schäden – die vermeidbar gewesen wären – kommen.