Fluchtwege und Notausgänge
Versperrte Türen, verstellte Notausgänge und Müllablagerungen im Fluchtweg – all das ist leider keine Seltenheit. „Wird schon gut gehen.“ Und oft tut es das auch. Wenn aber dann ein Notfall eintritt- dann sind Fluchtwege und Notausgänge ein wichtiger Bestandteile Ihrer Evakuierung. Es ist kaum einfacher, Ihre Mitarbeiter zu schützen, als über richtig angelegte und den Normen entsprechende Notausgänge.
- OIB Richtlinien
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Technische Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz TRVB
- In der Arbeitsstättenverordnung finden Sie unter §16-22 die grundsätzlichen Bestimmungen zu Fluchtwegen wie z.B.: die Abmessungen und Anforderungen.
In der Kennzeichnungsverordnung (KennV) können Sie sich über die Kennzeichnung und Beleuchtung informieren.
Die europäische Norm dazu ist die EN ISO 7010
Halten Sie ihre Fluchtwege frei von Lagerungen und Brandlasten, versperren Sie niemals Notausgänge!
Kontrollieren Sie regelmäßige ihre Fluchtwege und Notausgänge im Zuge von Sicherheitsbegehungen bzw. Brandschutzeigenkontrollen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!