Evakuierung von eingeschränkten Personen
Menschen mit motorischen Einschränkungen müssen, wenn eine Eigenrettung nicht vorausgesetzt werden kann, evakuiert werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten.
Wartebereich / Verweilzonen: Dabei handelt es sich um einen eigens errichteten Raum / Bereich, der einen eigenen Brandabschnitt darstellt. Zusätzlich werden Wartebereiche mit Sicherheitseinrichtungen wie die Möglichkeit zur Rettung mittels Hubrettungsgerät der Feuerwehr oder einer Sprechverbindung zum Hauptzugang ausgestattet. Soweit, so gut. Aber stellen Sie sich die psychologische Belastung, den Druck der mobilitätseingeschränkten Person vor, wenn die gesamte Belegschaft das Gebäude verlässt – außer die Person selbst und vielleicht noch ein(e) BetreuerIn.
Die zweite Möglichkeit ist die Evakuierung mittels Evakuierungsstuhl.
Diese Stühle sorgen für die optimale Sicherheit für den Personentransport im Notfall- wenn Aufzüge nicht benutzt werden dürfen.
Eine praktische Handhabung sowie Übung solcher Rettungsgeräte unterrichten wir im Zuge unseres Tagesseminares „Evakuierungsmanagement“.