Den Aufzug im Falle einer Evakuierung nutzen?

Unserer Erfahrung hat gezeigt, dass in Notsituationen die zu evakuierenden Menschen immer wieder den Aufzug benutzen wollen, obwohl auf das „Verbot der Nutzung im Brandfall“ an jedem Lift gut lesbar hingewiesen wird. Die augenscheinlich schnellere oder bequemere Fluchtmöglichkeit via Aufzug scheint in Notsituationen für manche Menschen die logischere „sichere“ Variante zu sein.

Stellen Sie sich mal vor, wie sich eine Evakuierung ereignen könnte:

All Ihre Kolleginnen und Kollegen, aus mehreren Stockwerken laufen gleichzeitig zum Lift und drängeln sich geradezu hinein – Sie haben kaum Platz. Rauch steigt Ihnen in die Nase, die Aufzugtür geht auf und wieder zu. Wahrscheinlich ist der Lichtschranken defekt. Plötzlich schließt die Tür doch und der Aufzug setzt sich endlich in Bewegung. Es rumpelt und rappelt – Sie stecken fest.

Der Strom ist ausgefallen.
Und jetzt?

5 Gründe, warum Sie den Aufzug im Notfall auf KEINEN FALL benutzen:

  1. Es ist einfach zu unsicher, gerade wenn noch nicht bekannt ist aus welchem Grund das Gebäude evakuiert werden soll
  2. Möglichkeit der Kabinenüberlastung
  3. Verrauchter Liftschacht, Atemnot
  4. Fehlfunktion der Tür, Blockade des Lifts
  5. Gefahr von Kurzschlüssen/ Stromausfällen -> Sie stecken fest

 

Bei der Planung Ihrer Fluchtwege und dem Evakuierungsablauf, sollte deshalb ein besonderer Schwerpunkt auf die Aufklärung all Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt werden. Außerdem empfiehlt es sich, eine(n) Evaluierungsbeauftragte(n) gut auszubilden und periodisch Trainings mit Ihrer Belegschaft abzuhalten.

Denn auch während einer Evakuierung muss dringen Ruhe bewahrt werden – das erreichen Sie nur durch möglichst realitätsnahe und regelmäßige Übungen.

Lt. § 25 AschG - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber in Österreich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung Ihrer Arbeitnehmer erforderlich sind. Gemäß §45 AStV (5) sind mindestens einmal jährlich Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen. In Deutschland ist dies unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im §10 - Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen - geregelt.
Haben Sie noch Fragen oder würden gerne eine Übung planen?

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